Hausordnung

des Hotels „ZORZA“ in Kołobrzeg

Die Direktion und die Mitarbeiter des Hotels „ZORZA“ in Kołobrzeg bitten Sie herzlich, die nachfolgende Hausordnung zu beachten. Sie dient der Sicherheit, dem Komfort und der ungestörten Erholung aller unserer Gäste.

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1. Das Hotel „ZORZA“ in Kołobrzeg erbringt entgeltliche Hotelleistungen.
2. Hotelzimmer werden tageweise vermietet. Der Hoteltag beginnt um 15:00 Uhr am Anreisetag und endet um 11:00 Uhr am Folgetag.
3. Der anreisende Gast ist verpflichtet, sich bei der Ankunft an der Hotelrezeption anzumelden gemäß den Vorschriften des Gesetzes vom 10. April 1974 über die Meldung der Bevölkerung und Personalausweise in der jeweils geltenden Fassung.
4. Sämtliche Zahlungen für Hotelleistungen werden an der Rezeption entrichtet; die Rezeption stellt einen Zahlungsbeleg bzw. eine Rechnung über die erhaltenen Beträge aus.
5. Die Rezeption ist berechtigt, die Begleichung des gesamten Aufenthaltspreises am Anreisetag zu verlangen.
6. Der Wunsch nach Verlängerung des Aufenthalts über den bei der Anreise vereinbarten Zeitraum hinaus ist der Rezeption spätestens bis 09:00 Uhr am Abreisetag mitzuteilen. Das Hotel berücksichtigt den Verlängerungswunsch je nach aktueller Verfügbarkeit.
7. Die Nutzung des Zimmers nach 11:00 Uhr gilt als Verlängerung des Aufenthalts. Bei Abreise bis 18:00 Uhr wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe eines halben Hoteltages erhoben.

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1. Der Hotelgast darf das ihm überlassene Zimmer nicht an Dritte weitergeben, auch nicht vor Ablauf der Mietzeit.
2. Nicht im Hotel gemeldete Personen dürfen sich im Zimmer des Hotelgastes nur in der Zeit von 07:00 bis 22:00 Uhr aufhalten. Der Aufenthalt einer nicht gemeldeten Person nach 22:00 Uhr im Zimmer des Hotelgastes gilt als Einverständnis des Gastes, diese Person als zusätzlichen, kostenpflichtigen Hotelgast aufzunehmen – gemäß der am Tag der Anmeldung gültigen Preisliste.
3. Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der bei einem früheren Aufenthalt die Hausordnung grob verletzt oder Schäden am Hoteleigentum verursacht hat.

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1. Das Hotel „ZORZA“ erbringt seine Leistungen entsprechend seiner Kategorie und seines Standards.
2. Das Hotel verpflichtet sich insbesondere:
a) für Bedingungen zu sorgen, die eine ungestörte Erholung des Gastes ermöglichen,
b) auf eingehende Hinweise und Einwände hinsichtlich des Leistungsniveaus, der Funktionsfähigkeit der Einrichtungen sowie der Sauberkeit und Ordnung im Hotel unverzüglich zu reagieren.

3. Das Hotel „ZORZA“ bietet folgende unentgeltliche Dienstleistungen an:

  • Telefonischer Weckdienst zu einer gewünschten Uhrzeit,
  • Handtuchwechsel nach der dritten Übernachtung (auf Wunsch des Gastes kann ein häufigerer Handtuchwechsel gegen Aufpreis erfolgen)
  • Bettwäschewechsel nach der siebten Übernachtung (auf Wunsch des Gastes kann ein häufigerer Wechsel gegen Aufpreis erfolgen)
  • Ausleihe von Bügeleisen und Bügelbrett,
  • Nutzung des Kinderspielzimmers – der Schlüssel ist an der Rezeption gegen Vorlage der Zimmerkarte erhältlich

4. Die Zimmerreinigung erfolgt an folgenden Tagen: Montag, Mittwoch und Freitag, auf Wunsch des Gastes, der dies durch das Aushängen des entsprechenden Türanhängers anzeigt.

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1. Das Hotel „ZORZA“ übernimmt keine Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren, Schmuck oder anderen Wertgegenständen und Gegenständen von besonderem Wert.

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1. In sämtlichen Zimmern und Innenbereichen des Hotels (mit Ausnahme der entsprechend gekennzeichneten Raucherbereiche im Freien) gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 500,00 PLN erhoben. Im Falle eines unbegründeten Einsatzes der Feuerwehr wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 2.000,00 PLN berechnet.

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1. Aus Gründen des Brand- und Personenschutzes ist die Nutzung von Heizgeräten und anderen elektrischen Geräten im Zimmer untersagt. Hiervon ausgenommen sind Ladegeräte und Netzteile für Geräte der Unterhaltungselektronik (RTV) sowie Computer.
2. Der Hotelgast haftet in vollem Umfang für alle Schäden oder Zerstörungen an Hoteleinrichtung, Inventar und technischen Geräten, die durch ihn oder durch ihn besuchende Personen verursacht werden.
3. Bei Verlust oder Beschädigung der Zimmerkarte (Schlüsselkarte) ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich der Rezeption zu melden und eine Gebühr in Höhe von 50 PLN zu entrichten.
4. Persönliche Gegenstände, die ein abgereister Gast im Zimmer zurückgelassen hat, werden – auf Wunsch – auf seine Kosten an die angegebene Adresse versandt. Liegt keine entsprechende Anweisung vor, bewahrt das Hotel die Fundsachen drei Monate ab Abreisedatum des Gastes auf.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

Direktion und Mitarbeiter des Hotels „ZORZA“

Hotel Zorza w Kołobrzegu logotyp
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